Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Roboterly GmbH für den Verkauf von Hardware im B2B-Bereich (Stand August 2022)

1. Anwendungsbereich der AGB

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Roboterly GmbH, In der Trift 1, 57462 Olpe (nachfolgend „Roboterly“ genannt) nebst den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten gelten – soweit nichts Abweichendes geregelt ist – gegenüber Kunden (nachfolgend „Kunde(n)“ genannt) für Verträge über Hardware und Service-Pakete, soweit Kunden natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. In ihrem Anwendungsbereich gelten ausschließlich die AGB, Leistungsbeschreibungen und Preislisten von Roboterly einschließlich etwaig darin in Bezug genommener Dokumente.
  3. Vorbehaltlich einer anders lautenden, ausdrücklichen individualvertraglichen Vereinbarung finden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn ihrer Geltung

2. Vertragsgegenstand, Hinweis auf Drittsoftware

  1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB, aus den Regelungen, die in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten von Roboterly und in dem Bestellschein – soweit verwendet – getroffen sind.
  2. Möchte der Kunde auf der vertragsgegenständlichen Hardware eine bestimmte Software betreiben, muss er diese bzw. die diesbezüglichen Nutzungsrechte gesondert erwerben; betrifft ein solcher Erwerb HT-Standard-Applikationen von Roboterly, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Humanizing Technologies GmbH für Standard-Applikationen im B2B-Bereich.
  3. (Vorinstallierte) Software oder digitale Inhalte des Herstellers der vertragsgegenständlichen Hardware oder eines Dritten (nachfolgend „Drittsoftware“ genannt) sind nicht Vertragsgegenstand des Kaufvertrages.
  4. Soweit im Bestellschein, den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten ausdrücklich geregelt, führt Roboterly jedoch die Erstinstallation und Konfiguration der für die Nutzung der Hardware erforderlichen Drittsoftware (insbesondere der Betriebssoftware) durch. In Bezug auf die Drittsoftware gelten allein die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Dritten (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt).
  5. Eine Übertragung von Nutzungsrechten oder die Übernahme sonstiger Pflichten (erneute Installation, Pflege und Wartung o.ä.) durch Roboterly findet nicht statt, es sei denn dies wird abweichend vereinbart. Für etwaige Fehler und sonstige Mängel im

  1. Die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen für die zu installierende Drittsoftware werden dem Kunden im Vorfeld des Vertragsabschlusses überlassen. Durch die Bestellung der vertragsgegenständlichen Hardware bzw. den Vertragsschluss mit Roboterly über den Kauf der Hardware akzeptiert der Kunde diese Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen der Lizenzgeber und weist Roboterly an, die Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen gegenüber dem bzw. den Lizenzgeber(n) in seinem Namen anzuerkennen.
  2. Separat vom Kaufvertrag über die Hardware, bietet Roboterly Service-Pakete für verschiedene Roboter-Modelle an. Im Service-Paket enthalten sind eine Vielzahl von Dienstleistungen betreffend Support, Installation und Reparaturen. Die Einzelheiten hängen vom ausgewählten Roboter-Modell und dem ausgewählten Paket ab und sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufgeführt. Soweit dort nicht anders geregelt, werden Verträge über Service-Pakete auf ein Jahr geschlossen und verlängern sich jeweils um den gleichen Zeitraum, es sei denn sie werden gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum jeweiligen Vertragsende.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht etwas Abweichendes angegeben ist, als Nettopreise in Euro. Zuzüglich zu diesen Nettopreisen schuldet der Kunde die jeweils gültige Umsatzsteuer. Der Kunde hat darüber hinaus die Versandkosten gemäß den Leistungsbeschreibungen bzw. den Preislisten zu tragen.
  2. Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich Roboterly vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Wird von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch gemacht, unterrichtet Roboterly den Kunden unverzüglich hierüber.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis 14 Tage nach Lieferung fällig und ohne Abzug auf das Konto von Roboterly zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Roboterly kann in diesem Fall Mahngebühren erheben.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von Roboterly aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der aufgerechneten Forderung von Roboterly (namentlich, wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis herrührt, einschließlich solcher Ansprüche, die dem Kunden aufgrund von Mängelrügen zustehen).

4.Vertragsabschluss, Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Die Präsentation von Hardware, z.B. auf der Internetseite von Roboterly, in Verkaufsprospekten, Werbung etc. oder im Rahmen der testweisen Überlassung einzelner Hardware oder Teilen von Hardware erfolgt unverbindlich zu Werbezwecken und stellt lediglich eine an den Kunden gerichtete Einladung zur Abgabe eines Angebotes dar.
  1. Soweit Roboterly dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, eine Bestellung über einen Online-Shop von Roboterly zu tätigen, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die von ihm in den „Warenkorb“ gelegten Waren ab, wenn er den Button „Jetzt kaufen“ anklickt. Der Kunde erhält dann zunächst eine unverbindliche Bestätigung über den Eingang seiner Bestellung („Zugangsbestätigung“).
  2. Die Annahme eines vom Kunden gemachten Angebots steht im freien Ermessen von Roboterly. Um Roboterly die Prüfung zu ermöglichen, ob das Angebot des Kunden angenommen werden soll, hält sich der Kunde zehn (10) Tage an sein Angebot gebunden.
  3. Eine verbindliche Annahmeerklärung durch Roboterly nach Prüfung der Bestellung kann insbesondere durch eine Auftragsbestätigung, Versandbestätigung oder den Versand der Bestellung erfolgen.
  4. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Roboterly ist im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Ware zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn Roboterly in Bezug auf diese Nichtverfügbarkeit kein Verschulden trifft. Roboterly ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und im Falle eines auf die Nichtverfügbarkeit gestützten Rücktritts eine etwaig bereits vom Kunden erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzugewähren.

5. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

  1. Roboterly schuldet den Versand der vertragsgegenständlichen Hardware. Der Versand kann dabei ab Lager oder Sitz von Roboterly an die vom Kunden benannte Anschrift erfolgen (Schickschuld). Als Versand „ab Lager von Roboterly“ gilt auch ein unmittelbarer Versand ab Werk oder Lager des Herstellers oder eines Zwischenhändlers an den Kunden.
  2. Mit Übergabe der Hardware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Hardware gemäß § 447 BGB auf den Kunden über. Dies gilt für alle in A.5.1 genannten Versandorte. A.3.1 Satz 3 bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, die Hardware unmittelbar an dem von Roboterly benannten Ort abzuholen oder für eine ausreichende Versicherung des Warentransports zu sorgen.
  3. Roboterly ist berechtigt, die vom Kunden bestellte Hardware in mehreren Teillieferungen zu leisten. Etwaige durch die Teillieferungen entstehenden Mehrkosten einschließlich der Kosten einer ausreichenden Transportversicherung für die der ersten Teillieferung folgenden Lieferungen trägt Roboterly. Der Anspruch des Kunden auf die vollständige Leistung bleibt unberührt.
  4. Die gelieferte Hardware (in dieser Ziff. 5 auch „Vorbehaltsware“ genannt) bleibt Eigentum von Roboterly bis alle Forderungen erfüllt sind, die Roboterly gegenüber dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zustehen oder nach Vertragsschluss noch entstehen, solange der Kunde noch nicht Eigentümer geworden ist, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
  5. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat Roboterly das Recht, nach Setzen und Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Roboterly die Vorbehaltsware zurücknimmt, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn Roboterly die Vorbehaltsware pfändet. Von Roboterly zurückgenommene Vorbehaltsware darf verwertet werden. Der Erlös der Verwertung wird unter Abzug eines angemessenen Betrags für die Kosten der Verwertung mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde schuldet.
  6. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  7. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von Roboterly hinweisen und Roboterly unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit eine Durchsetzung der Eigentumsrechte erfolgen kann. Sofern der Dritte die Roboterly in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
  8. Wenn der Kunde dies verlangt, ist Roboterly verpflichtet, die Roboterly zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Roboterly darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

6. Gewährleistung

  1. Roboterly haftet für Mängel gelieferter Hardware nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß der §§ 434 ff. BGB, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt wird.
  2. Die Verjährungsfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB wird auf ein Jahr verkürzt. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Roboterly, bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Personenschäden.
  3. Etwaige von Roboterly eingeräumte Verkäufergarantien für bestimmte Hardware oder von den Herstellern bestimmter Hardware eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Mängeln im Sinne von 6.1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.
  1. Im Falle eines Mangels steht Roboterly das Wahlrecht der jeweiligen Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) zu. Dabei ist Roboterly nach seiner Wahl berechtigt, (a) die Hardware mit Neuteilen oder Teilen, die in Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit Neuteilen entsprechen, zu reparieren oder (b) die Hardware durch ein Modell zu ersetzen, das aus neuen und/oder zuvor bereits benutzten, im Hinblick auf Leistung und Funktionsfähigkeit neuwertigen Teilen besteht.
  2. Roboterly ist im Rahmen der Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt, die auf dem Vertragsgegenstand installierte, Drittsoftware auf die vom jeweiligen Lizenzgeber bereitgestellte, aktuellste Version zu aktualisieren, soweit dies dem Kunden zumutbar und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. 2.4 bis 2.6 gelten entsprechend für Installation der Aktualisierung im Rahmen der Nacherfüllung.
  3. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Datensicherung in eigenem Interesse. Im Gewährleistungsfall kann es erforderlich sein, die Datenspeicher des Vertragsgegenstandes auszutauschen oder zeitweilig zu löschen (Neuformatierung), was zu einem Datenverlust führen kann. Der Kunde ist daher im Gewährleistungsfall verpflichtet, vor der Durchführung der Nachbesserung oder Nachlieferung durch Roboterly eine Datensicherung durchzuführen.

7. Verkehrssicherungspflicht, Haftung

  1. Soweit der Vertragsgegenstand – in Verbindung mit HT-Standard-Applikationen von Humanizing sowie durch den Kunden oder im Rahmen der Erstinstallation durch Roboterly installierten Drittsoftware – in der Lage ist, automatisierte Entscheidungen zu treffen und/oder ohne weiteres Zutun zu agieren, wird der Kunde sicherstellen, dass stets eine Beaufsichtigung durch einen Menschen erfolgt. Dem Kunden obliegt die diesbezügliche Verkehrssicherungspflicht. Der Kunde hat insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Gefahren und Risiken, die von automatisierter Software wie von einem automatisierten Roboter ausgehen (z.B. die Möglichkeit einer Verursachung von Sach- oder Personenschäden durch Anprellschäden o.ä.), geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Sach- und Personenschäden zu ergreifen.
  2. Verletzt Roboterly schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so haftet
  3. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Roboterly auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt insbesondere, wenn es durch die bestimmungsgemäße Nutzung des Vertragsgegenstandes zu Datenverlusten beim Kunden kommt; in diesem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  4. Roboterly haftet in jedem Fall für den entstandenen Schaden, soweit dieser auf einer Pflichtverletzung beruht, für die Roboterly gemäß den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung verschuldensunabhängig (namentlich insbesondere der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache) haftet.
  5. Bei der Verletzung sonstiger Pflichten ist eine Haftung von Roboterly ausgeschlossen.
  6. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse in dieser Ziff. 7 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Roboterly, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und für andere Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den vorgenannten Personenkreis beruhen, einschließlich des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
  7. Soweit eine Haftung von Roboterly ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen dessen Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Sonstiges, anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

  1. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass der Vertragsgegenstand Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere in Form von Genehmigungspflichten oder Nutzungsbeschränkungen im Ausland. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von Roboterly steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („CISG“) Anwendung.
  3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Roboterly Köln.
  4. Die etwaige Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Anfechtbarkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit des Vertrages im Übrigen. Derartige Bestimmungen sollen vielmehr durch Regelungen ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem Willen der Parteien am besten entsprechen. Kann der diesbezügliche Wille der Parteien nicht festgestellt werden, gelten – soweit vorhanden – die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Auslegungsregel findet auch auf mehrdeutige oder widersprüchliche Regelungen und etwaige Vertragslücken Anwendung.
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